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Durch Rechnungen vom Handwerker Steuern sparen

Durch Rechnungen vom Handwerker Steuern sparen

Seit Anfang 2009 dürfen 20 % von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer maximal  1.200 Euro. Absetzbar sind nur die reinen Lohn- & Arbeitskosten, nicht das  verbaute Material. Abzugsfähig sind außerdem Fahrtkosten und die auf die Lohn- und Fahrtkosten anfallende Mehrwertsteuer. Lesen Sie mehr… Weiter lesen……

Juni 20 2010 | Posted in Finanzen | Read More »